In der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure sind neun Leistungsphasen für Planung, Vergabe und Objektüberwachung von Gebäuden und
Innenräumen beschrieben (§ 34 HOAI, Anlage 10). Alle Phasen ergeben zusammen 100 Prozent der Architektenleistung.
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Im Rahmen der "Grundlagenermittlung" klären Bauherrschaft und Architekt die Aufgabenstellung, besprechen den gesamten
Leistungsumfang und legen ein Raumprogramm fest. Es geht um Nutzungsanforderungen, Bauqualitäten, Kostenbudget, Termine.
2 %
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Während der "Vorplanung" fasst der Architekt oder die Architektin alle Beratungsergebnisse zusammen, erarbeitet ein
Planungskonzept, untersucht alternative Lösungsmöglichkeiten und macht dazu die ersten Skizzen. Sie zeigen die Lage des Baukörpers auf dem Grundstück, die Grundrisse,
die Außendimensionen und geben Aufschluss über Zufahrten, die Nachbarbebauung und Höhenentwicklung. Details spielen noch keine Rolle. Es geht um die grundsätzliche
Klärung der Gestaltung und Funktion, um Fragen der Bautechnik und Bauphysik, um Wirtschaftlichkeit, Energieversorgung und Ökologie. Außerdem nimmt der Architekt eine
Kostenschätzung vor (nach DIN 276) und es gibt erste Vorverhandlungen mit Behörden. Ein Terminplan wird erstellt.
7 %
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Die nächste Leistungsphase ist die "Entwurfsplanung". Hat sich der Bauherr für einen Entwurf entschieden, arbeitet ihn die
Architektin stufenweise aus. Sie integriert die Beiträge der Fachingenieure, wie Tragwerksplaner oder Heizungsingenieure und legt dem Bauherrn schließlich die
vollständigen Entwurfszeichnungen mit der Objektbeschreibung vor. Änderungen sind in diesem Stadium noch einfach. Der Architekt fertigt jetzt für den Bauherrn die
Kostenberechnung nach DIN 276 an. Der Terminplan wird fortgeschrieben.
15 %
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Es folgt die "Genehmigungsplanung". Bevor der Bau beginnt, muss zunächst das Baurechtsamt den Plan genehmigen. Der Architekt
kennt die entsprechenden Gesetze und Vorschriften des Baurechts, die besonderen Prüfungsverfahren und das Nachbarschaftsrecht; er weiß auch, wie und wo eventuelle
Zuschüsse zu bekommen sind und wie man erfolgreich etwaige Befreiungen beantragt. Die Architektin erarbeitet alle für den Bauantrag erforderlichen Unterlagen und
reicht sie bei den Behörden ein.
3 %
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Hat die Baubehörde die Baufreigabe erteilt, müssen Bauunternehmen, Handwerker, Techniker, Sonderfachleute und Fachfirmen wissen, was zu
tun ist. Dafür erarbeitet der Architekt die detaillierte "Ausführungsplanung" in Form von Ausführungs- Detail- und Konstruktionszeichnungen (Maßstab 1:50 bis
1:1; bei Innenräumen 1:20 bis 1:1).
25 %
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Innerhalb der "Vorbereitung der Vergabe" stellt die Architektin genaue Leistungsverzeichnisse auf und koordiniert die
Leistungsbeschreibungen der an der Planung fachlich Beteiligten. Es wird ein Vergabeterminplan erstellt.
10 %
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Im Rahmen der "Mitwirkung bei der Vergabe" holt er Angebote von Firmen und Handwerkern ein. Er prüft und vergleicht sie nicht nur
im Hinblick auf die Kosten, sondern auch auf die Qualität und Vollständigkeit der angebotenen Leistungen. Das billigste ist nicht immer das kostengünstigste Angebot.
Der Architekt berät den Bauherrn bei der Entscheidung und Auftragsvergabe. Auftraggeber ist der Bauherr. Alle Angebote, zusammen mit Honoraren und sonstigen Gebühren,
stellt der Architekt nach DIN 276 in einem Kostenanschlag zusammen. Dieser Kostenanschlag dient der Bauherrschaft bei der Durchführung zur Kostenkontrolle.
4 %
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Während der "Objektüberwachung/Bauüberwachung" koordiniert und kontrolliert der Architekt alle bauausführenden Firmen und
Handwerker auf der Baustelle. Er sorgt für die Einhaltung des Terminplans und achtet darauf, dass die Arbeiten vollständig und nach den anerkannten Regeln der Technik
ausgeführt werden. Die Architektin stellt den jeweiligen Leistungsstand bei Zahlungen fest und sorgt für die fristgerechte Abnahme der einzelnen Baustufen. Bei etwaig
festgestellten Mängeln überwacht sie deren Beseitigung. Es erfolgt eine systematische Dokumentation.
32 %
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Ist das Haus fertig und der Schlüssel an den Bauherrn übergeben, ist die Arbeit des Architekten noch nicht getan; es schließt sich die
Phase der "Objektbetreuung und Dokumentation" an: Der Architekt macht wiederum nach DIN 276 die Baukostenabrechnung, die auch als Grundlage für Banken,
Bausparkassen und das Finanzamt dient. Er dokumentiert das Ergebnis und sorgt bei etwaigen Mängeln für die Gewährleistung seitens der Firmen. Nicht zuletzt ist er für
spätere Instandhaltung und Instandsetzung sowie bei etwaigen Modernisierungen und Umbauten der Ansprechpartner für den Bauherrn.
2 %
In Summe ergeben alle neun Leistungsphasen 100 Prozent.